Wer ist berechtigt?

Berechtigt sind alle Pullacher, Baierbrunner und Sollner Mitbürger/-innen, die einen Berechtigungsausweis für den Isartaler Tisch besitzen.
Dieser wird ausgestellt, wenn eine oder mehrere der nachfolgend aufgeführten Voraussetzungen zutreffen.
- Bewilligungsbescheids nach SGB 2 oder SGB 12 (Bezug von ALG II, Bezug von Grundsicherung, ...),
- Bezug von Wohngeld nach dem Wohngeldgesetz WoGG,
- Hilfe zur Pflege durch das Landratsamt,
- Nachweis einer Schuldnerberatung oder Nachweis über Insolvenz,
- Bescheid über den Bezug von Bafög,
- Nachweis, dass das für den Lebensunterhalt verfügbare Resteinkommen (Nettoeinkommen abzüglich erforderlicher Ausgaben) kleiner gleich dem Regelsatz ist.
Sollte sich dabei ergeben, dass die Einkommensgrenze lediglich um bis zu 50,- € überschritten wurde, dann ist diese(r) Mitbürger/-in ebenfalls berechtigt.
Darüber hinaus behält sich der Vorstand des Isartaler Tisches das Recht zur Erteilung eines Berechtigungsausweises durch Beschluss bei Sonderfällen vor.
Der Berechtigungsausweis für den Isartaler Tisch ist bei folgenden Stellen zu bekommen:
Er ist bis Ende Dezember 2011 gültig. Bei der Ausgabestelle wird vor der Lebensmittelausgabe geprüft, ob jeweils ein Berechtigungsschein vorliegt. Dieser kann auch bei einem Abholer/-in für mehrere Personen (z.B. Familien) ausgestellt werden.